3D-LiDAR als DSGVO-konforme Alternative für zuverlässigen Perimeterschutz im öffentlichen Raum

3D-LiDAR bietet eine DSGVO-konforme und präzise Alternative für Perimetersicherung im öffentlichen Raum. Wieso die Technologie inherent datenschutzkonform ist und in welchen Punkten sie sich von Sicherheitskameras unterscheidet, erläutert dieser Blogpost.
Andreas Bollu Blickfeld
November 25, 2025

Wie lässt sich Sicherheit gewährleisten, ohne die Privatsphäre von Menschen zu verletzen? Diese Frage stellt sich heute häufiger denn je. Ob in belebten Innenstädten, auf Logistikarealen, in Museen und Banken oder an öffentlich zugänglichen Infrastrukturpunkten – moderne Sicherheitsanforderungen verlangen nach zuverlässigen Überwachungslösungen. Gleichzeitig sind die Erwartungen an einen verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten gestiegen.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) setzt dabei klare Grenzen: Eine Überwachung darf nur erfolgen, wenn sie notwendig, verhältnismäßig und datenschutzkonform ist. Klassische videobasierte Systeme geraten in diesem Spannungsfeld jedoch schnell an ihre rechtlichen und technischen Grenzen, da sie unweigerlich identifizierbare Informationen erfassen.

Viele Unternehmen stehen damit vor einem grundsätzlichen Zielkonflikt: Sie müssen Areale sichern, dürfen aber gleichzeitig die Privatsphäre von Personen nicht verletzen. 3D-LiDAR bietet hier einen Ausweg. Die Technologie ermöglicht eine präzise Objekterkennung und zuverlässige Überwachung, ohne dabei personenbezogene Daten zu generieren. Der folgende Beitrag zeigt, warum der Einsatz von 3D-LiDAR DSGVO-konform ist und im öffentlichen Raum eine starke Alternative zu klassischen Kameras darstellt – technisch überlegen und dabei von Grund auf datenschutzfreundlich.

Datenschutzanforderungen und aktuelle Herausforderungen für Sicherheitssysteme

Sicherheitsüberwachung kann grundsätzlich DSGVO-konform gestaltet werden, wenn bestimmte rechtliche und organisatorische Anforderungen eingehalten werden. Grundvoraussetzung ist zunächst eine klare Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Überwachung entstehen. In den meisten Fällen wird hierfür das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO genutzt, beispielsweise zum Schutz von Eigentum, zur Prävention von Diebstählen oder zur Gewährleistung der Sicherheit von Mitarbeitenden, Besucher:innen oder Passant:innen. Dabei muss das Sicherheitsinteresse stets sorgfältig gegen die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen abgewogen werden.

Ein zentraler Bestandteil der DSGVO-konformen Sicherheitsüberwachung sind die Datenschutzprinzipien nach Art. 5 DSGVO. Die erhobenen Daten müssen auf ein Minimum beschränkt sein, um den Zweck zu erfüllen. Sie dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es notwendig ist, in der Regel nicht länger als wenige Tage, sofern kein konkreter Anlass eine längere Speicherung rechtfertigt. Die Nutzung der Daten muss strikt zweckgebunden erfolgen: Sie dürfen ausschließlich für die Sicherheit eingesetzt werden, etwa zur Aufklärung von Vorfällen oder zur Detektion unbefugter Zugriffe, nicht jedoch für andere Analysen oder kommerzielle Zwecke.

Außerdem spielt die technische und organisatorische Umsetzung eine entscheidende Rolle. Sicherheitsüberwachungssysteme sollten nach dem Prinzip „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ gestaltet sein (Art. 25 DSGVO). Dazu gehört, dass nur relevante Bereiche überwacht werden, Daten anonymisiert werden, wo immer es möglich ist, und technische Maßnahmen zur Datensicherheit umgesetzt werden.

Warum klassische Kameras den Datenschutzanforderungen oft nicht gerecht werden

Bei der Überwachung mit Kameras treten allerdings besondere Herausforderungen auf: Moderne CCTV-, IP- und andere Überwachungskameras erfassen Szenen im sichtbaren Spektrum und erzeugen 2D-Farbbilder. In diesen Bildern sind immer personenbezogene Informationen enthalten – Gesichter, Kleidung, Körperformen, Bewegungsmuster oder individuelle Verhaltensweisen. Viele Systeme nutzen zusätzlich KI-gestützte Analyseverfahren wie Gesichtserkennung oder Verhaltensklassifizierung, wodurch das Risiko eines Eingriffs in die Privatsphäre erheblich steigt.

Für kamerabasierte Überwachungssysteme gelten daher zusätzliche Anforderungen: Es muss transparent angezeigt werden, dass der Bereich überwacht wird, inklusive Informationen zu Zweck, Speicherdauer und Verantwortlichen (Art. 13 DSGVO). Zugriffsrechte müssen klar geregelt sein, und die Speicherung der Aufnahmen muss technisch abgesichert und auf das notwendige Maß beschränkt sein (Art. 32 DSGVO).

Wie 3D-LiDAR das Datenschutzproblem löst

3D-LiDAR geht einen völlig anderen Weg als herkömmliche Videoüberwachung und umgeht dadurch viele der datenschutzrechtlichen Herausforderungen. Die Technologie basiert auf der Messung von Distanzen durch Lichtlaufzeit. Ein LiDAR-Sensor sendet Lichtpulse aus, empfängt das von Oberflächen reflektierte Licht und berechnet daraus die exakte Entfernung zu jedem Punkt im Raum. Das Ergebnis ist eine dreidimensionale Punktwolke, die die Umgebung präzise abbildet.

Der entscheidende Unterschied zur Videotechnik liegt im Charakter der Daten: Da lediglich Abstandsdaten erfasst werden, sind in der Punktwolke keine Gesichter, keine Kleidung und keine anderen identifizierenden Merkmale erkennbar. Personen erscheinen lediglich als volumetrische Objekte – anonym, ohne jede Möglichkeit der Rückverfolgung. Dadurch gelten LiDAR-Daten nicht als personenbezogen, und viele der regulatorischen Vorgaben, die bei Kameras relevant sind, entfallen vollständig.

Gleichzeitig ermöglicht die räumliche Genauigkeit der 3D-Daten eine exzellente Objekt- und Bewegungserkennung. LiDAR kann Objekte klassifizieren, und erkennt zuverlässig, wenn ein gesicherter Bereich betreten wird. Diese Erkennung erfolgt unabhängig von Lichtverhältnissen und Witterung, selbst in völliger Dunkelheit, bei starkem Sonnenlicht oder in dichtem Nebel.

Vergleich Kamerabild und 3D-Punktwolke

Einsatz von 3D-LiDAR im öffentlichen Raum

Die Vorteile der Technologie zeigen sich besonders im öffentlichen Raum. Da LiDAR ausschließlich anonyme 3D-Punktwolken erzeugt und keine personenbezogenen Daten verarbeitet, unterliegt die Technologie deutlich weniger Anforderungen und dadurch entstehendem Aufwand. In der Praxis bedeutet das, dass Perimetersicherungen entlang von Gehwegen, Zufahrten oder städtischen Zaunanlagen effizient umgesetzt werden können, ohne dass Genehmigungen, Betriebsrat-Zustimmungen oder aufwendige Datenschutz-Folgeabschätzungen-Verfahren notwendig wären. Die Überwachung bleibt rechtlich unproblematisch, während die Sicherheit dennoch voll gewährleistet ist.

Gleichzeitig kann der Einsatz von LiDAR auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in moderne Sicherheitslösungen stärken. Organisationen können damit Sicherheitsstandards aufrechterhalten, ohne Konflikte mit Datenschutzbestimmungen oder sozialen Erwartungen befürchten zu müssen – ein entscheidender Faktor für die breite Akzeptanz und den reibungslosen Einsatz in öffentlichen und halböffentlichen Bereichen.

Warum 3D-LiDAR die zukunftssichere und DSGVO-konforme Lösung ist

3D-LiDAR bietet eine Kombination aus Funktionssicherheit und Datenschutz, die klassische Kameras nicht erreichen. Die wichtigsten Vorteile sind:

Datenschutzfreundlichkeit durch anonyme Daten
Die erfassten 3D-Punktwolken enthalten keine identifizierbaren Informationen. Das macht die rechtliche Bewertung obsolet und reduziert den administrativen Aufwand rund um Dokumentation und Transparenzpflichten.

Rechtliche Sicherheit im öffentlichen Raum
Da keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, kann LiDAR auch dort eingesetzt werden, wo Videokameras aus rechtlichen Gründen nicht zulässig sind – etwa entlang öffentlicher Wege oder an Zaunanlagen mit Publikumsverkehr.

Hohe Robustheit gegenüber Umgebungsbedingungen
LiDAR funktioniert bei Tag und Nacht, in Regen, Schnee, Nebel und bei grellem Sonnenlicht. Dadurch bleibt die Detektionsleistung konstant und zuverlässig.

Volumetrische Erkennung für weniger Falschalarme
Die dreidimensionale Darstellung ermöglicht es, Objektgrößen und -bewegungen präzise zu bestimmen. Das reduziert Falschauslösungen, beispielsweise durch Tiere oder Blätter im Wind.

Echte Perimetersicherheit ohne Eingriff in die Privatsphäre
Anlagen lassen sich so überwachen, dass das Gelände geschützt ist, ohne dass Menschen in ihrer persönlichen Sphäre erfasst werden.

LiDAR sichert Perimeter und schützt persönliche Daten

3D-LiDAR verbindet robuste sicherheitstechnische Funktionen mit einer DSGVO-konformen Datenbasis. Die Technologie erfüllt die hohen Anforderungen an moderne Perimetersicherung, ohne personenbezogene Daten zu erfassen oder zu speichern. Sie liefert zuverlässige Ergebnisse, selbst unter schwierigen Umweltbedingungen, und bietet durch ihre volumetrische Analyse eine deutlich geringere Falschalarmrate.

Damit ist 3D-LiDAR nicht nur eine technologische Weiterentwicklung, sondern eine Lösung, die Sicherheit und Privatsphäre in Einklang bringt und somit Unternehmen, Betreiber sowie öffentliche Einrichtungen entlastet, die Sicherheit gewährleisten müssen, ohne Datenschutzrisiken einzugehen.

Andreas Bollu Blickfeld

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